PayrollPlusVertraulich · Entwurf zur Diskussion
Internationale Expansion

In welches Land geht PayrollPlus zuerst?

Zuerst die Methode, dann die Länder. Die Methode kommt nicht von uns, sondern aus deiner eigenen Beschreibung, warum das Modell in der Schweiz funktioniert.

Erstellt für
Edgar Weber
CEO, PayrollPlus AG
Churerstrasse 160a, 8808 Pfäffikon SZ
Erstellt von
Thea Hawk
thea.hawk@tomahawk.vc
Stand
6. August 2026, ergänzt am 7. August
Rechtsstände per selbem Datum
Keine Rechtsberatung

Hoi Edgar

Ich bin Thea und arbeite mit Cédric zusammen. Er hat mir euer Gespräch weitergegeben. Weil ihr euch schon lange kennt, duze ich dich einfach, sag kurz Bescheid, falls dir das nicht passt.

Ich habe deine Frage aufgenommen, in welches Land PayrollPlus zuerst gehen soll, und daraus das hier gemacht: zuoberst die Zusammenfassung, danach die Methode, mit der ich entscheiden würde, dann das Feld von 31 Ländern, davon vierzehn vertieft dagegen geprüft. Wenn du nur eine Minute hast, reicht der erste Kasten.

Zwei Dinge vorweg. Erstens habe ich bei zwei deiner vier Aussagen zur Schweiz eine Rückfrage an dich, und wie du sie beantwortest, verändert, wonach wir im Ausland suchen. Zweitens läuft in den Niederlanden eine Frist im November, die jeden anderen Zeitplan schlägt.

Alles ist mit Quellen hinterlegt. Wo ich etwas nicht belegen konnte, steht das ausdrücklich dabei.

Die Zusammenfassung

Frankreich als Zielmarkt, Niederlande als Termin

Wenn du nur diesen Kasten liest: Geh nach Frankreich, weil dort ein Gesetz genau dein Modell beschreibt und 43’127 Menschen es freiwillig nutzen. Entscheide aber zuerst über die Niederlande, weil dort im November ein Fenster aufgeht und Ende Dezember wieder zugeht. Das eine ist die bessere Substanz, das andere die härtere Uhr.

43’127
Menschen arbeiten in Frankreich freiwillig im portage salarial, zwei Drittel davon unbefristet. Dass Leute den Angestelltenstatus wählen, ist dort keine Annahme, sondern gezählt.
1.2 Mio.
Solo-Selbstständige in den Niederlanden gegen 418’300 in der Schweiz. Im ersten Quartal 2026 noch 1.147 Millionen: Der Wechsel in die Anstellung läuft bereits.
61 Tage
dauert das Zulassungsfenster Wtta, 1. November bis 31. Dezember 2026. Wer es verpasst, darf ab 2027 in den Niederlanden nicht mehr verleihen.

Die einzige Frist, die wirklich drängt. Die Wtta-Voranmeldung vom 1. November bis 31. Dezember 2026. Alles andere in diesem Dokument kann warten, das nicht. Sie hängt allerdings an einer ungeklärten Frage: ob eine Schweizer Gesellschaft ohne niederländische Tochter überhaupt zulassungsfähig ist. Das ist die erste E-Mail im Tab E-Mails, und sie sollte diese Woche raus.

Neu seit dem Gespräch: Der Norden ist nachgeprüft. Dänemark und Schweden sind die einzigen zwei Märkte, in denen der Wechsel in die Anstellung den Kunden fast nichts kostet, in Dänemark rund 1.4 bis 2.8 Prozent Arbeitgeberabgaben, in Schweden 1.4 Prozentpunkte Differenz. Beide bleiben trotzdem hinter Frankreich: In Schweden hat der Kunde keine Angst, weil das Land die Kundenzahl als Kriterium 2009 abgeschafft hat, und Dänemark ist mit 140’700 Solo-Selbstständigen der zweitkleinste Markt im Feld.

Was diese Antwort umwerfen würde

  • Wenn die Niederlande ohne Tochtergesellschaft nicht zulassungsfähig sind, fällt der Termin weg und Frankreich bleibt allein übrig.
  • Wenn du beim erzielbaren Honorar in Schweden andere Zahlen hast als wir, steigt Schweden. Wir finden es wirtschaftlich unauffällig, das Problem ist die fehlende Angst der Kunden, nicht der Preis. Du kennst den Markt, wir kennen nur die Statistik.
  • Wenn eine Tochtergesellschaft grundsätzlich nicht in Frage kommt, fallen mehrere Länder weg, und die Frage ist nicht mehr wohin, sondern ob.
Auftrag

Was du gefragt hast

Du hast PayrollPlus 2015 auf digitale Freelancer-Payroll umgestellt, nach 25 Jahren im klassischen Personalverleih. Das Geschäft verarbeitet heute rund CHF 200 Millionen Lohnsumme im Jahr, zu 1 bis 3 Prozent davon. Jetzt willst du wissen, in welches Land du zuerst gehst.

Deine Vorgabe war explizit: erst einen Plan machen, wie der Entscheid zu fällen ist, dann die Recherche dazu, dann erst eine Antwort. Als Prüfkriterium hast du selbst genannt: wie wird Scheinselbstständigkeit im jeweiligen Land definiert, wie gross ist das Thema wirklich, führt es in der Praxis zu Problemen, was sagen Gerichtsentscheide. Dazu die Rahmenbedingung, dass ein europäisches Land mit ähnlicher Zeitzone naheliegt.

Diese Seite folgt genau dieser Reihenfolge. Zuerst die Methode, die aus deiner eigenen Erklärung stammt, warum das Modell in der Schweiz funktioniert. Dann die Schweizer Basis, geprüft statt vorausgesetzt. Dann das ganze Feld: vierzehn Länder gegen dieselben vier Bedingungen, siebzehn mit Begründung beiseitegelegt. Dann die zwei Ausführungspläne für die Länder, die halten. Dann die E-Mail-Entwürfe, um die offenen Fragen zu klären. Zuletzt, was diese Recherche nicht beantwortet.

Ein Fehler in der ersten Fassung, den du kennen sollst. Die zehn Länder der ersten Runde waren nicht ausgewählt, sie waren aufgezählt. Die vier Bedingungen wurden auf eine Liste angewendet, die vorher nach Bekanntheit entstanden war, nicht nach dem Verfahren. So eine Liste kann Kandidaten sortieren, aber keine finden: Ein Land, das gut abschneidet, ohne naheliegend zu sein, bleibt unsichtbar. Genau das ist mit Skandinavien passiert, und aufgefallen ist es deinem Berater, nicht mir.

Deshalb steht jetzt im Tab Länder das ganze Feld: 31 Länder, EU, EWR und Grossbritannien, davon vierzehn vertieft geprüft und siebzehn mit Begründung beiseitegelegt. Von zehn auf vierzehn zu gehen wäre nur die grössere Zahl gewesen, nicht die bessere Methode. Der Gewinn für dich ist nicht Vollständigkeit, sondern dass du die nächste Lücke selbst sehen kannst.

Der Mechanismus, den du beschrieben hast

Deine Erklärung, warum es in der Schweiz funktioniert, ist in Wahrheit eine Maschine mit vier Teilen. Alle vier müssen greifen, sonst hat das Produkt keinen Zug. Deshalb sind sie hier die Prüfkriterien für jedes Land, und zwar in dieser Reihenfolge.

BEDINGUNG 1

Der Kunde hat Angst

Scheinselbstständigkeit wird tatsächlich verfolgt, und zwar so, dass die auftraggebende Firma haftet und das weiss.

BEDINGUNG 2

Der Freelancer will

Angestelltenstatus gilt als Schutz, nicht als Rückschritt. Dein eigener Einwand zu Deutschland setzt genau hier an.

BEDINGUNG 3

Es ist bezahlbar

Der Wechsel in die Anstellung verteuert die Sache nicht so stark, dass niemand ihn mitmacht.

BEDINGUNG 4

Der Notausgang ist zu

Es gibt keinen billigen Weg, das Problem selbst zu lösen. In der Schweiz ist das die eigene GmbH oder AG.

Warum die Reihenfolge zählt. Bedingung 1 erzeugt die Nachfrage, Bedingung 4 verhindert, dass sie an einer Eigenlösung abfliesst. Fällt 1 weg, gibt es kein Problem zu verkaufen. Fällt 4 weg, gibt es das Problem, aber jemand anderes löst es billiger. Deutschland scheitert nach deiner eigenen Einschätzung an 2 und 4 zugleich, und genau das war zu prüfen.