Zuerst die Methode, dann die Länder. Die Methode kommt nicht von uns, sondern aus deiner eigenen Beschreibung, warum das Modell in der Schweiz funktioniert.
Hoi Edgar
Ich bin Thea und arbeite mit Cédric zusammen. Er hat mir euer Gespräch weitergegeben. Weil ihr euch schon lange kennt, duze ich dich einfach, sag kurz Bescheid, falls dir das nicht passt.
Ich habe deine Frage aufgenommen, in welches Land PayrollPlus zuerst gehen soll, und daraus das hier gemacht: zuerst die Methode, mit der ich entscheiden würde, dann zehn Länder dagegen geprüft.
Zwei Dinge vorweg, die dich vermutlich überraschen. Erstens halten zwei deiner vier Annahmen zur Schweiz der Prüfung nicht stand, und beide Korrekturen verändern, wonach wir im Ausland suchen. Zweitens läuft in den Niederlanden eine Frist im November, die jeden anderen Zeitplan schlägt.
Alles ist mit Quellen hinterlegt. Wo ich etwas nicht belegen konnte, steht das ausdrücklich dabei.
Du hast PayrollPlus 2015 auf digitale Freelancer-Payroll umgestellt, nach 25 Jahren im klassischen Personalverleih. Das Geschäft verarbeitet heute rund CHF 200 Millionen Lohnsumme im Jahr, zu 1 bis 3 Prozent davon. Jetzt willst du wissen, in welches Land du zuerst gehst.
Deine Vorgabe war explizit: erst einen Plan machen, wie der Entscheid zu fällen ist, dann die Recherche dazu, dann erst eine Antwort. Als Prüfkriterium hast du selbst genannt: wie wird Scheinselbstständigkeit im jeweiligen Land definiert, wie gross ist das Thema wirklich, führt es in der Praxis zu Problemen, was sagen Gerichtsentscheide. Dazu die Rahmenbedingung, dass ein europäisches Land mit ähnlicher Zeitzone naheliegt.
Diese Seite folgt genau dieser Reihenfolge. Zuerst die Methode, die aus deiner eigenen Erklärung stammt, warum das Modell in der Schweiz funktioniert. Dann die Schweizer Basis, geprüft statt vorausgesetzt. Dann alle zehn Länder gegen dieselben vier Bedingungen. Dann die zwei Ausführungspläne für die Länder, die halten. Dann die E-Mail-Entwürfe, um die offenen Fragen zu klären. Zuletzt, was diese Recherche nicht beantwortet.
Deine Erklärung, warum es in der Schweiz funktioniert, ist in Wahrheit eine Maschine mit vier Teilen. Alle vier müssen greifen, sonst hat das Produkt keinen Zug. Deshalb sind sie hier die Prüfkriterien für jedes Land, und zwar in dieser Reihenfolge.
Scheinselbstständigkeit wird tatsächlich verfolgt, und zwar so, dass die auftraggebende Firma haftet und das weiss.
Angestelltenstatus gilt als Schutz, nicht als Rückschritt. Dein eigener Einwand zu Deutschland setzt genau hier an.
Der Wechsel in die Anstellung verteuert die Sache nicht so stark, dass niemand ihn mitmacht.
Es gibt keinen billigen Weg, das Problem selbst zu lösen. In der Schweiz ist das die eigene GmbH oder AG.
Warum die Reihenfolge zählt. Bedingung 1 erzeugt die Nachfrage, Bedingung 4 verhindert, dass sie an einer Eigenlösung abfliesst. Fällt 1 weg, gibt es kein Problem zu verkaufen. Fällt 4 weg, gibt es das Problem, aber jemand anderes löst es billiger. Deutschland scheitert nach deiner eigenen Einschätzung an 2 und 4 zugleich, und genau das war zu prüfen.